Bebauungsplan „Im Bangert“, Eppenrod

Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Bangert“

hier: Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Der o. a. Bebauungsplan hat bereits in der Zeit vom 24.03.2023 bis zum 24.04.2023 öffentlich ausgelegen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes sollte im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB erfolgen. Nachdem dieser Paragraf aber zwischenzeitlich vom Bundesverwaltungsgericht für nichtig erklärt wurde, soll die Aufstellung des Bebauungsplanes nunmehr im Regelverfahren erfolgen. Hierzu wurde der Bebauungsplan mittlerweile um einen Umweltbericht und um einen naturschutzfachlichen Planungsbeitrag ergänzt.

Der Bebauungsplan liegt in der Zeit vom 29.04.2024 bis einschließlich 29.05.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Bei den umweltbezogenen Informationen, die zur Einsicht ausgelegt werden, ist hier zunächst der Umweltbericht zu nennen. Nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung eine Umweltprüfung, in der die Auswirkungen des städtebaulichen Vorhabens auf die Umwelt beschrieben, bewertet und Konsequenzen für die Planung aufgezeigt werden. Die Umweltprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen, sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter. Im Umweltbericht werden die umweltrelevanten Belange zusammengefasst.

Außerdem wurde ein Fachbeitrag Naturschutz erstellt, der ebenfalls zur Einsicht ausgelegt wird. Dieser enthält des Weiteren Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen im Hinblick auf landschaftspflegerische Maßnahmen.

Folgende im Rahmen des bisherigen Aufstellungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen, die umweltbezogene Informationen beinhalten, liegen ebenfalls zur Einsicht öffentlich aus:

  • Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde mit Angaben zu bestehenden und erhaltenswerten bzw. zu erhaltenden Gehölzbeständen,
  • Stellungnahme des Landesbetriebes Mobilität Diez mit dem Hinweis, dass eventuelle Vorkehrungen gegen Lärmbelästigungen durch die in der Nähe befindlichen Landsstraßen L 317 und L 325 zu prüfen sind,
  • die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer mit Hinweisen einer möglichen Konfliktsituation mit der in der Nähe befindlichen landwirtschaftlichen Nutzung,
  • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz mit Hinweisen auf die Genehmigungspflicht von a) eventuellen Veränderungen im 10-Meter-Bereich des Bornbaches und b) der vorgeseheneneVersickerungsanlage sowie zu dem Gefährdungspotential im Gebiet bei Starkregenereignissen

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.

Eppenrod, den 17.04.2024

Lankes, Ortsbürgermeister


Dateiname Größe Datum
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05_22068_BPlan_240409.pdf702,20 KB11.04.2024
06_TöB_Umweltinformationen.pdf411,79 KB11.04.2024
Geltungsbereich neu.pdf107,52 KB11.04.2024
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